Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen f. Fische

Hier können Satzfische von Privat angeboten werden

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Gü.a.Pa.
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Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen f. Fische

Beitrag von Gü.a.Pa. »

Verkaufs und Lieferbedingungen.

§1 Sämtliche Angebote sind freibleibend. Verbindlich bestädigte Aufträge können nur ausgeführt werden, soweit eigene Ware zur Lieferzeit
noch vorrätig ist und der Verkäufer seinen gewöhnlichen Eigenbedarf gedeckt hat. Der Liferant ist unmittelbar nach Feststellung der
Lieferunfähigkeit verpflichtet, dem Käufer davon Mitteilung zu machen.
Die Fische bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

§2 Der Transport geht zu Lasten des Bestellers unter Garantie lebender Ankunft. Die Garantie gilt nur bei Transporten mit Fahrzeugen des
Verkäufers. Bei Abnahme ab Hälteranlage trägt der Besteller das volle Risiko. Einwandfreie Auftragsabwicklung wird Garantiert.

§3 Bei der Lieferung von Fischen bleiben Abweichungen bis 20% in Größe, Stückgewicht und dem damit zusammenhängenden Preis vor-
behalten. Fische gelten bei Übernahme ohne Beanstandung als angenommen.

§4 Beanstandungen sind innerhalb 24 Stunden telefonisch mitzuteilen und schriftlich durch Zeugen zu bestädigen. Bei begründeten
Beanstandungen hat der Käufer nur Anspruch auf Herabsetzung oder Ersatzlieferung bzw. auf Erstattung des Rechnungsbetrages wenn
die Lieferung aus eigenen Beständen nicht mehr möglich ist. Andere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quelle versiegt ist.

In eines jeden Fischers Herz muss stehen, " Sei nicht nur Fischer,
sei auch Heger, zum Wohl der edlen Schuppenträger ! "
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