Lieber Fischbauer20
Natürlich sollen keine fremden Krebse in OFFENEN GEWÄSSERN (Fluß...) Besetzt werden !
Ich spreche hier aber für die Teichwirtschaft (Teiche oder Becken). Und da hat das Bayerische Fischereigesetz keinen Einfluß.
Das die Galizier heimisch sind habe ich nicht behauptet (sie stammen Ursprünglich aus der Türkei...).Es gibt aber auch Bestände im Bodensee.
Sie gefährdenen auch nicht die heimischen Bestände, den der Galizier ist auch nicht gegen die Krebspest Immun.
Ich sagte nur das sie im Handel erhältlich sind vorrangig als Speisekrebse.
@ Loki
Du hast Recht, aber ich habe nur auf "Karmapolize" Frage reagiert.
Suche Signalkrebse (natürlich als Speisekrebs)
Moderatoren: Syntac, Fischpaule
Re: Suche Signalkrebse (natürlich als Speisekrebs)
Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quelle versiegt ist.
In eines jeden Fischers Herz muss stehen, " Sei nicht nur Fischer,
sei auch Heger, zum Wohl der edlen Schuppenträger ! "
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Re: Suche Signalkrebse (natürlich als Speisekrebs)
Hallo Leute,
nachdem ich dieses Forum beinahe vollständig durchgelesen habe melde ich mich nun auch kurz dazu.
Ich bin auch der Meinung, dass wir die heimischen Krebsarten unterstützen sollten.
Dass das Bayerische Fischereigesetz auf die Teichwirtschaft keinen Einfluss hat ist meiner Meinung nicht ganz richtig, da dieses für alle oberirdischen Gewässer gilt. Schließlich darf man in seinem Forellenteich auch nicht ohne Angelschein fischen! Gem. § 22 Abs. 3 Satz 2 AVBayFiG ist der Besatz von nichteinheimischen Krebsen in allen Gewässern verboten. Ich würde mich daher davor hüten, welche zu setzen, da es bei Ausbruch einer Seuche in unterliegenden Gewässern teuer werden kann.
Und außerdem schmecken Edelkrebs auch hervorragend.
Viele Grüße aus dem Landkreis Hof
wenn ich wieder mal Zeit finde, stelle ich mich und meine Teiche näher vor.
nachdem ich dieses Forum beinahe vollständig durchgelesen habe melde ich mich nun auch kurz dazu.
Ich bin auch der Meinung, dass wir die heimischen Krebsarten unterstützen sollten.
Dass das Bayerische Fischereigesetz auf die Teichwirtschaft keinen Einfluss hat ist meiner Meinung nicht ganz richtig, da dieses für alle oberirdischen Gewässer gilt. Schließlich darf man in seinem Forellenteich auch nicht ohne Angelschein fischen! Gem. § 22 Abs. 3 Satz 2 AVBayFiG ist der Besatz von nichteinheimischen Krebsen in allen Gewässern verboten. Ich würde mich daher davor hüten, welche zu setzen, da es bei Ausbruch einer Seuche in unterliegenden Gewässern teuer werden kann.
Und außerdem schmecken Edelkrebs auch hervorragend.
Viele Grüße aus dem Landkreis Hof
wenn ich wieder mal Zeit finde, stelle ich mich und meine Teiche näher vor.